Krankenfahrten
Gerne fahren wir Sie zu ärztlichen Behandlungen oder Einrichtungen, wie zum Beispiel zu Chemo, Bestrahlung, Dialyse, Augenoperation, ambulante Operationen, stationäre Krankenhausaufenthalte, Kur, Reha, Tagesklinik, Förderschulen, Kindertagesstätten und nach Arbeitsunfällen mit Taxi oder Mietwagen.
Die Fahrtkosten können wir direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft abrechnen.
Hierfür benötigen wir nur die „Verordnung einer Krankenbeförderung“, welche Ihnen Ihr Arzt ausstellt.
Gerne kümmern wir uns um die Genehmigung Ihrer Krankenkasse, damit diese die Fahrtkosten auch übernimmt. Durch unsere jahrelange Erfahrung und Zusammenarbeit mit den Krankenkassen können wir Ihnen gerade bei Genehmigungen weiterhelfen.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen, wann eine Krankenfahrt verdordnet wird: Patienten-Merkblatt
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Anruf.